4. Absicherung in Bezug auf Umwelt und Soziales

Projekte haben ein Risikoassessment vorzulegen, welches den Anforderungen von NCS 3.7 entspricht.

Betriebe mit einem behördlich genehmigten Bewirtschaftungsplan brauchen kein Risikoassessment (einschliesslich Umweltverträglichkeitsprüfung). Zertifizierungen nach einem anerkannten Standard wie FSC® (Forest Stewardship Council®) oder einem gleichwertigen Verfahren (z.B. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC)) gelten als Belege für die Umwelt- und Sozialverträglichkeit des Projekts. Liegen keine der genannten Voraussetzungen vor, ist die Konformität mit den raumplanerischen Auflagen (z.B. Waldentwicklungsplan in der Schweiz) nachzuweisen.

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