6.6 Risiko der Rückumkehr
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entspricht NCS
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung des Waldes in Europa beinhalten in der Regel, dass der Wald so zu bewirtschaften ist, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann.
Zwei grundsätzliche Massnahmen sind folgende:
Waldumbau von gefährdeten Baumarten hin zu mehr klimaangepassten Baumarten.
Besonders konservative Projektannahmen.
Es gelten die Bestimmungen des NCS Kap. zur Sicherung der Integrität des Projektregisters.
Besteht die Gefahr, dass der Vorrat unter denjenigen sinkt, für den Zertifikate verkauft worden sind (z.B. durch ein Schadereignis), so meldet dies der Projekteigner sofort der registerführenden Organisation. Der Verkauf von Zertifikaten aus dem Projekt wird gestoppt.
Bei einem tatsächlichen Verlust an Biomasse unter denjenigen Wert, für den VER verkauft worden sind, werden die betreffenden Mengen an VER im Projektregister annulliert.
Der Ausgleich im Projektregister kann auf eine der folgenden Weisen geschehen:
Die Generierung von weiteren VER wird so lange gestoppt, bis der Vorrat denjenigen wieder erreicht hat, der vor dem Schadereignis vorhanden war.
Projekteigentümer und Programmorganisationen können durch die Bildung eines projektinternen nicht verkauften Puffers an VER solche Pausen überbrücken.
Die Projektlaufzeit verlängert sich, sollte am Ende der regulären Projektdauer ein Defizit im Projektregister vorhanden sein, um diejenige Zeitdauer, in der das Defizit durch fortgesetzte Senkenwirkung ausgeglichen wird. Das Monitoring verlängert sich entsprechend.
Defizite eines Projektes können auch durch das Programm (Risikopuffer des Programms) ausgeglichen werden oder durch andere Maßnahmen unter Erhaltung der Klimaintegrität.
Die genannten Maßnahmen werden durch das Monitoring bestätigt.