4. Absicherung in Bezug auf Umwelt und Soziales
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Projekte haben ein Risikoassessment vorzulegen, welches den Anforderungen von NCS entspricht.
Betriebe mit einem behördlich genehmigten Bewirtschaftungsplan brauchen kein Risikoassessment (einschliesslich Umweltverträglichkeitsprüfung). Zertifizierungen nach einem anerkannten Standard wie FSC® (Forest Stewardship Council®) oder einem gleichwertigen Verfahren (z.B. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC)) gelten als Belege für die Umwelt- und Sozialverträglichkeit des Projekts. Liegen keine der genannten Voraussetzungen vor, ist die Konformität mit den raumplanerischen Auflagen (z.B. Waldentwicklungsplan in der Schweiz) nachzuweisen.