5. Bezug zum Nature Climate Standard
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(ISO 6.2 + 6.11, 6.12)
Der Projektbetreiber soll das Projekt und seinen Kontext beschreiben, so dass folgende Punkte berücksichtigt sind:
Projektart (-typ) ist die biologische Sequestrierung von Kohlenstoff im Wald durch Anpflanzung, angepasste Bewirtschaftung und/oder Nutzungsverzicht (afforestation/reforestation, improved forest management IFM, conservation and enhancement of forest sinks and reservoirs).
Es ist die Lage des Projektes zu beschreiben, einschließlich geographischer und physikalischer Angaben (z.B. GPS-Koordinaten), die eine eindeutige Identifizierung und Beschreibung des konkreten Ausmaßes des Projektes ermöglichen.
Ein Projekt beinhaltet in der Regel die gesamte Waldfläche eines Waldeigentümers. Eine Differenzierung nach Betriebsklassen ist möglich. Vom Projekt ausgeschlossen werden bereits vorhandene Stilllegungsflächen oder unproduktive Flächen. Großflächige Schadenflächen nach 1998 können als eigene Betriebsklasse von der Projektfläche ausgenommen werden. Neue Waldreservate können als eigenständige Projekte auch auf Teilflächen eines Eigentümers geographisch definiert durchgeführt werden.
Es können vom Projekt Flächen mit besonderer Begründung ausgenommen werden, wie Flächen in Grenzertragssituationen, für die möglicherweise keine Inventuren vorliegen, oder Flächen, die zum Verkauf anstehen. Leakage ist beim Ausschluss von Flächen auszuschließen.
Leakage (deutsch: Leckage) sind negative externe Effekte. Das heißt hier, eine Mindernutzung im Wald an einem Ort darf nicht durch eine Mehrnutzung an einem anderen Ort ausgeglichen werden. Das interne Leakage betrifft den Waldeigentümer selbst. Das externe Leakage, in der Regel als Markt-Leakage bezeichnet, kann auch geographisch weiter entfernt stattfinden. Die Projektfläche (Waldeigentum, Reservat) muss eindeutig in der Lage und in der Größe definiert sein. Nachweise können sein: Grundbucheinträge (Liste der Parzellen), Betriebspläne, andere Flächennachweise. In der Regel ist der gesamte Wald eines Eigentümers zu berücksichtigen.
Es sind die Bedingungen vor Projektbeginn zu beschreiben. Der Wald wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewirtschaftet. Waldeigentümer sind in diesem gesetzlichen Rahmen frei in der Bewirtschaftung. Im Grundsatz besteht keine Pflicht zur Bewirtschaftung. Kleinprivatwald wird oft wenig genutzt. Größere Flächen werden in der Regel nach Plan bewirtschaftet. Im Idealfall soll modellhaft so viel genutzt werden wie nachwächst. Je nach Vorratsverteilung nach Alter kann es sich um einen Aufbau-, einen Abbaubetrieb oder um einen Betrieb im Gleichgewicht handeln. Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen oder nach Kalamitäten kann der Einschlag sich zeitweise über oder auch unter dem Hiebsatz bewegen. Die Strategie des Forstbetriebes kann sich ändern, wenn sich Rahmenbedingungen wie Holzpreise oder Holzerntekosten verändern.
Für eine Projektfläche ist die historische und aktuelle Situation betreffend Vorrat, Zuwachs, Hiebsatz, andere relevante Waldfunktionen wie Schutz vor Naturgefahren, Erholung, Biodiversität zu beschreiben.
Forstbetriebe oder Betriebsklassen, die deutlich unterbevorratet sind, und die Vorrat aufbauen, können eine Senkenleistung erst von einem Normalvorrat an anrechnen oder von einem anderen begründeten Rahmenwert der Vorratshaltung an.
Es ist zu beschreiben, durch welchen (teilweisen) Nutzungsverzicht im bewirtschafteten Wald der Vorrat und somit der Kohlenstoffspeicher vergrößert oder gesichert wird. Es ist festzulegen, wie genau die Biomassen-Vorratsentwicklung im Wald durch entsprechende Planung und Durchführung der Holznutzung gesteuert wird, insbesondere durch die Intensität der Holznutzung im Verhältnis zum Zuwachs.
Technologie ist die biologische Sequestrierung von CO₂ mit Wald. Produkte sind handelbare verifizierte Emissionsreduktionen (VER). Dabei geht es um die Erhöhung und/oder Sicherung des Kohlenstoffvorrates im bestehenden Wald sowie Anpflanzungen und Einwüchse. Dies erfolgt durch entsprechende Berücksichtigung in der Planung und in der Umsetzung der Holzerntemaßnahmen.
Für das Projektgebiet wird die voraussichtliche zusätzliche Senkenleistung in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten (tCO₂e) abgeschätzt, die aufgrund der Verpflichtung des Waldeigentümers entsteht. Es wird ein Bezugsszenario und ein Projektszenario der Vorratshaltung dargestellt und aus der Differenz eine Senkenleistung abgeleitet. Grundlagen können die Hiebsätze oder sonst geplante Nutzungen sein. Im bewirtschafteten Wald finden während des Anrechnungsszeitraumes mindestens zwei Inventuren mit definierter Genauigkeit statt.
Es sind die Risiken des Projektes zu beschreiben, die möglicherweise die Kohlenstoffspeicherung wesentlich beeinflussen. Dies betrifft insbesondere Risiken durch Kalamitäten wie Trockenheit oder Borkenkäferbefall.
Diese Methodik legt fest, dass es keinen Risikoabzug in der Senkenberechnung gibt. 15 % der Senkenleistung werden jedoch in den NCS Risikopuffer eingelegt.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind zu beschreiben, einschließlich Kontaktinformationen des Projekteigentümers bzw. Projektbetreibers, anderer Projektteilnehmer, von zuständigen Überwachungsbehörden und/oder Leitern von Klimaschutzprogrammen, zu denen das Klimaschutzprojekt gehört;
Wird in Kap. 4 behandelt.
Es ist ein chronologischer Plan zu erstellen, der folgende Informationen enthält:
Datum des Beginns der Projektaktivitäten
Die Projektdauer (baseline)
Datum des Projektabschlusses
Die Monitoringperiode (ein- oder mehr jährliche Berichterstattung)
Häufigkeit der Validierung und Verifizierung (1-2 jährlich)
Siehe auch Kapitel 6.4
Angaben, die für mehrere Projekte eines Programms gelten, können von der Programmorganisation vorgehalten werden und müssen nicht für jedes Projekt von neuem erfasst werden.
Es wird die Norm ISO 14064-2 (2019) mit externer Zertifizierung angewendet.
Ein Vor-Ort-Audit erfolgt zu Beginn des Projektes und anschliessend mindestens alle fünf Jahre, sowie bei einem Wechsel des VVB. Kürzere Intervalle liegen im Ermessen des VVB, oder des Projekteigners.
Grundvoraussetzung für die Anwendung der Methode ist, dass der Projektbetreiber Eigentümer des betreffenden Waldes ist, respektive die Befugnis zur Durchführung des Klimaschutzprojektes von diesem übertragen bekommen hat. Die Übertragung der Befugnis ist vertraglich festzuhalten. Flächennachweise können folgende Unterlagen sein: Grundbucheinträge (Liste der Parzellen), Forsteinrichtungswerke, Betriebspläne oder andere Flächennachweise.
Gemäß der rechtlichen Beurteilung von Zimmermann (Ref. 11) am Beispiel Schweiz, gehört die Senkenleistung eines Waldes a priori dem Waldeigentümer und nicht dem Staat. Zum gleichen Ergebnis kommt Ref. 68 für Deutschland.
Die Zusätzlichkeit des Projektes liegt in der freiwilligen Verpflichtung des Waldeigentümers begründet, die Holznutzung über einen langen Zeitraum zu reduzieren und damit den Holzvorrat zu sichern oder zu erhöhen.
Das Baseline Szenario entspricht der üblichen Praxis in der Waldbewirtschaftung. Die Alternative zum Projekt besteht darin, keine Verpflichtung einzugehen.
Methoden zur Bestimmung der Additionalität:
Bestimmung der Alternativen (CDM Tool Ref. 21)
Analyse der rechtlichen oder regulatorischen Zusätzlichkeit
Analyse der Hemmnisse (CDM Tool Ref. 21)
Analyse der üblichen Praxis (CDM Tool Ref. 21)
Investitions-, Kosten- oder andere Finanzanalysen (CDM Tool Ref. 21)
Leistungsstandards/Benchmarks
Zum Nachweis der Additionalität werden Methoden 1-5 angewendet.
Bestimmung der Alternativen
Alternative eins ist das Bezugsszenario. Das Bezugsszenario wird in Form des "Normalvorrates" oder eines anderen Vorrats (z.B. naturnahe Betriebe) gemäss üblicher Praxis bestimmt.
Alternative zwei ist die Sicherung oder Anhäufung des Vorrates über dem des Bezugsszenarios.
Im Einklang mit den wissenschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird, vom Vorrat zu Projektbeginn ausgehend, eine Vorratshaltung angenommen, die einen konservativen Puffer einschließend, einen realistischen Wert am Ende der Projektlaufzeit anstrebt. In der Verpflichtung unterscheidet der Projekteigner sich grundsätzlich von Waldeigentümern, die diese Verpflichtung nicht eingehen und die den Wald "normal" nutzen (wie im Bezugsszenario). Für die Dauer der Verpflichtung und im verpflichteten Ausmaß verzichtet er auf die Holznutzung, auch dann, wenn der Holzpreis steigen würde und die Holznutzung mehr einbringen sollte als die Senkenleistung. Der Waldeigentümer kann das Ausmaß der Verpflichtung zur Holzbevorratung frei wählen.
Analyse der rechtlichen oder regulatorischen Zusätzlichkeit
Für den Projekteigner besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des Projektes.
Analyse der Hemmnisse
Ein Projekt mit Verpflichtung bedeutet eine Einschränkung in der Freiheit der Bewirtschaftung insbesondere der Holznutzung über einen sehr langen Zeitraum. Zum Beispiel machen die steigenden Energieholzpreise die Nutzung sonst schlechter Holzsortimente wieder interessant.
Waldeigentümer sind daher nicht ohne weiteres gewillt, eine langfristige Verpflichtung bezüglich der Vorratshaltung einzugehen (Ref. 30, 31, 32, 33, 34). Es ist auch davon auszugehen, dass in diesem Umfeld Waldeigentümer, wenn überhaupt, eher moderate Wald-CO₂-Senkenprojekte durchführen werden, um diese durch die Verpflichtung verursachte Einschränkung der Bewirtschaftungsfreiheit möglichst kleinzuhalten. Die Zurückhaltung der Waldeigentümer zeigt sich darin, dass die Einrichtung von rechtlich gesicherten "nutzungsfreien Flächen" trotz Subventionen weit hinter den politischen Zielen zurückliegen. Beispiel Deutschland: Weniger als die Hälfte der politisch angestrebten 5 % Reservatsfläche am Gesamtwald ist erreicht (Waldbericht der Bundesregierung 2017). Beispiel Schweiz: Die Zurückhaltung der Waldeigentümer zeigt sich darin, dass das einzige größere CO₂-Senkenprojekt in der Schweiz viele Jahre keine Nachahmer gefunden hat, obwohl es seit Jahren erfolgreich ist. Auch die Einrichtung von Reservaten ist trotz Subventionen weit hinter den politischen Zielen. Nur die Hälfte der politisch angestrebten 10 % Reservatsfläche am Gesamtwald ist erreicht (Ref. 18, 45). Die Mentalität der Waldeigentümer ist eher gegen eine langfristige Verpflichtung.
Die genannten Hemmnisse für das Projekt sind allgemein gültig. Sie müssen daher im Rahmen der Methode auf Projektebene nicht dargestellt werden.
Analyse der üblichen Praxis
Die derzeit übliche Praxis der Vorratshaltung ist divers. In Wäldern mit mittelfristigen Planungen wird in der Regel ein Vorrat angestrebt, in dem sich Nutzung und Zuwachs die Waage halten. Im Gebirge nehmen die Holzvorräte zu wegen hoher Erntekosten, ebenfalls im Kleinprivatwald im Allgemeinen wegen zu geringer wirtschaftlicher Bedeutung. Hohe Vorräte sind jedoch reversibel, sollten die erntekostenfreien Erlöse aus dem Holzverkauf wieder steigen, sei es, weil die Preise selbst steigen oder weil die Erntetechnik rationeller wird oder wegen beidem. Die übliche Praxis ist demnach divers, aber allen Waldeigentümern ist gemeinsam, dass sie auf Veränderungen des Marktes reagieren können und bei steigender Nachfrage die Holznutzung entsprechend intensivieren können und auch würden. Nach wie vor bilden die Einnahmen aus dem Holzverkauf die Haupterträge der Waldbewirtschaftung (Ref. 31).
Demgegenüber stellt die Verpflichtung von Waldeigentümern in einem Klimaschutzprojekt einen nicht der üblichen Praxis entsprechenden Sachverhalt dar.
Die übliche Praxis entspricht dem Bezugsszenario und wird anhand von üblichen Modellvorräten dargestellt.
Investitions-, Kosten- oder andere Finanzanalysen (Wirtschaftlichkeitsanalyse)
Die mittel- bis langfristigen Entwicklungen von Holzpreisen und -erntekosten und damit der Nutzungsintensität sind nicht sicher prognostizierbar (Ref. 36).
Die Unsicherheit zeigt sich zum Beispiel in der Prognose der Senkenleistung des Schweizer Waldes für die Periode 2008 - 2012 (Ref. 36). In der Prognose war eine Senkenleistung von 0,3 - 0,7 Mio. tCO₂ pro Jahr geschätzt, mit der Warnung, der Wald könnte auch zur Quelle werden. Die tatsächliche Senkenwirkung, die auch angerechnet wurde, betrug dann aber 1,6 Mio. tCO₂ pro Jahr. Die Holznutzung war entgegen der Prognose deutlich zurückgegangen (Ref. 40).
Die Unsicherheiten sind sehr groß und eine mittel- bis langfristige Prognose des Holzmarktes ist kaum möglich. Die Anwendung der Kapitalwertmethode (Net-Present-Value-Methode) erfolgt in der Regel für Plantagen und für Zeiträume von 5-21 Jahre.
Die Net-Present-Value-Methode berechnet vergleichend alle Kosten und Erlöse des Bezugsszenarios und des Projektszenarios über die Projektlaufzeit und diskontiert diese auf den Anfangszeitpunkt.
Für längere Zeiträume macht dies keinen Sinn. Ökonomische Betrachtungen sind in Anbetracht der Langfristigkeit von Wald-Senkenprojekten zum Nachweis der Zusätzlichkeit nicht geeignet. Es ist anzunehmen, dass im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Staaten gegen den Klimawandel CO₂-Emissionen grundsätzlich einen steigenden Preis haben werden. Dies führt dazu, dass energieintensive Baustoffe wie Stahl, Beton und Aluminium teurer werden und so Holz als Baustoff an Bedeutung deutlich gewinnen wird. Perspektivisch ist ein Waldsenkenprojekt daher unwirtschaftlich.
Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse wird im Rahmen der Methodik nicht verlangt.
Leistungsstandards/Benchmarks
Die Waldbewirtschaftung ist abhängig von den natürlichen Vorraussetzungen, von der waldbaulichen Praxis oder der individuellen Zielsetzung des Waldeigentümers und damit sehr divers.
Eine Prüfung des Projektes nach Leistungsstandards/ Benchmarks wird nicht angewendet.
Es muss ein Qualitätsmanagementverfahren zur Verwaltung von Daten und Informationen festgelegt und angewendet werden, einschließlich der Beurteilung der Unsicherheit bezüglich des Projektes und des Bezugsszenarios. Soweit praktisch möglich, sind Unsicherheiten im Zusammenhang mit der quantitativen Bestimmung von Reduktionen der Treibhausgasemissionen oder Steigerungen des Entzugs zu verringern.
Unsicherheiten werden beschrieben, soweit anwendbar.
Die Dokumentation des Projektes ist öffentlich verfügbar. Davon ausgenommen sind Informationen die datenschutzrechtlich, betrieblich oder persönlich vertraulich sind.
Entsprechend den Anforderungen des muss eine Konsultation durchgeführt werden, wenn im Rahmen der Bewertung der Umwelt- und Sozialrisiken solche für die lokale Bevölkerung oder für Indigene Völker festgestellt werden. Wenn keine Risiken festgestellt werden, dann ist keine Konsultation gefordert.
Die Validierung und Verifizierung erfolgen nach den Bedingungen des NCS , welcher die betreffenden ISO-Normen berücksichtigt.
Der Antragsteller des Projektes stellt sicher, dass die Validierung oder Verifizierung den Grundsätzen und Anforderungen von ISO 14064-3 entspricht. Entsprechend den Anforderungen des NCS . Der VVB deklariert dies in der Regel im Angebot.
Die Bestimmung der Zusätzlichkeit erfolgt nach den Bedingungen des NCS Kap. .